DATEV-Schnittstellen – was wird benötigt?
Möchten Sie Dokumente online zu DATEV übertragen, benötigen Sie einen DATEV-Datenservice (Online-API).
Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihren DATEV-Berater.
Mithilfe des Belegbilderservices (BBS) kann FLOWWER die PDF-Datei inkl. Audit-Trail, das Feld FiBu-Notiz und den DATEV-Belegtyp übertragen – mehr nimmt DATEV über diese Schnittstelle nicht an. Diese Schnittstelle heißt in FLOWWER „DATEV BBS“ bzw. „DATEV Belegbilderservice“.
Vorkontierungen bzw. Kostenstellen aus der FLOWWER-Belegaufteilung/Kostenstellenzuordnung (früher ‘Belegaufteilung light’) usw. können nur per DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 (RDS 1.0) verwendet werden. Mit diesem Service ist eine strukturierte Datenübergabe an DATEV gewährleistet. Für die Verwendung von DATEV RDS 1.0 muss der Steuerberater bei DATEV den „Rechnungsdatenservice 1.0“ und „Stammdaten Online“ freischalten. Außerdem muss in DATEV Unternehmen Online in den Einstellungen der Belegübersicht die Bearbeitungsform auf „Erweitert“ umgestellt werden.
Achtung: Es muss unbedingt das korrekte Wirtschaftsjahr in DATEV Unternehmen Online angelegt sein. Dieses wird nicht automatisch aus DATEV Rechnungswesen übernommen.
Rechnungsordner: Es wird empfohlen, den Begriff „Eingangsrechnungen“ bei DATEV nicht zu ändern, da es sonst zu einem Zuordnungsfehler seitens DATEV kommen kann (mit entsprechender Fehlermeldung bei der Übertragung).
Die Schnittstelle „DATEV Rechnungsdatenservice 1.0“ wird in FLOWWER in den Schnittstellen des Unternehmens bzw. im Floww-Editor des entsprechenden Flowws eingestellt.
Siehe: DATEV Belegbilderservice und DATEV Rechnungsdatenservice 1.0
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