Überweisungen
Zwei Wege zur Zahlung freigegebener Rechnungen – über die Finanzbuchhaltung oder über die Zahlungsverwaltung in FLOWWER.
Begriffe:
Freigegebene Rechnungen können auf zwei Wegen bezahlt werden.
Zahlung über die Finanzbuchhaltung
Die Rechnung wird nach der Freigabe an die Finanzbuchhaltung übertragen, z. B. per DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 (RDS), und die Zahlung entsteht dort.
- Der Zahlungszeitpunkt hängt vom Ablauf in der Buchhaltung ab. Zwischen Freigabe und Zahlung können daher einige Tage liegen.
- Mit dem Belegbilderservice (BBS) werden nur die Dokumentbilder übertragen; die Zahlungsdaten müssen in DATEV erneut erfasst werden.
Zahlung über die Zahlungsverwaltung in FLOWWER
Mit der Zahlungsverwaltung bereiten Sie Überweisungen direkt in FLOWWER vor.
Voraussetzungen
- Das Feature Zahlungsverwaltung ist am FLOWWER-Unternehmen aktiv.
- Eine Banking-Software oder ein Online-Banking-Zugang, der SEPA-XML-Dateien importieren kann.
Eigenschaften
- Die Zahlung ist schon vor der Übertragung an die Finanzbuchhaltung möglich. Skontofristen lassen sich so leichter einhalten.
- Der Verwendungszweck ist frei wählbar und wird um Angaben wie Kundennummer, Rechnungsdaten und Skontohinweis ergänzt, soweit Platz ist.
- FLOWWER erzeugt eine SEPA-XML-Datei, die Sie in Ihre Banking-Software importieren und dort zur Ausführung an die Bank übermitteln.
- Bei DATEV RDS 1.0 werden Dokumente mit dem Bezahlstatus „Bezahlt“ als „nicht bezahlen“ gekennzeichnet. So wird eine doppelte Zahlung vermieden.
Weitere Informationen: Zahlungsverwaltung und Zahlungsverwaltung
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