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Beispiel-Workflows

In diesem Bereich wird erklärt, wie Anforderungen aus der Praxis mit Flowwer gelöst werden können. Er soll als Inspiration für ähnliche Themen dienen.

Anwendungsbeispiel

Erklärung der Funktionen anhand eines Praxisbeispiels.
Hilfreiche “Hands-On”-Informationen gibt auch unser Onboarding-Video auf YouTube

Beispiel-Floww und dessen Merkmale

  • Vier Floww-Stufen
  • Bleibt der Beleg unter 300 Euro, ist die Freigabe der Stufe 1 ausreichend (Bagatellgrenze)
  • Für Stufe 2 wird AppTester benachrichtigt; für Hubert Moser werden die Dokumente nur dann auf der Freigabeliste geführt, wenn dieser in der vorigen Stufe dafür nominiert wurde. Franz Schmid kann sich die Belege dieser Stufe bei Bedarf anzeigen lassen (wird jedoch nicht benachrichtigt).
  • Bleibt der Beleg unter 2000 Euro, ist die Freigabe durch Stufe 2 ausreichend (Bagatellgrenze)
  • Für Stufe 3 muss einer der beiden Freigeber durch den Freigeber in der zweiten Stufe nominiert werden.
  • Bleibt der Beleg unter 5000 Euro, ist die Freigabe durch Stufe 3 ausreichend (Bagatellgrenze)
  • Belege in Stufe 4 (über 5000 Euro) müssen grundsätzlich durch zwei GLs freigegeben werden (Erforderlich-Bedingung)
  • Ausnahme ist Hubert Moser, er hat die “Direkte Stufen-Erhöhung”-Option aktiv, seine Stimme gibt Belege in dieser Stufe direkt frei.

Grundsätzlich gilt: nach spätestens der fünften Stufe ist der Beleg freigegeben.

1 - Floww-Beispiel: Rechnungsfreigabe mit Bagatellgrenzen & Vier-Augen-Prinzip

Ein praxisnahes Beispiel für die Konfiguration eines Flowws mit Bagatellgrenzen und Vier-Augen-Prinzip.

Zweck

Dieser Floww stellt sicher, dass kleinere Rechnungen schnell freigegeben werden, während höhere Beträge strenger geprüft werden. Ab 5.000 € greift zusätzlich das Vier-Augen-Prinzip.


Aufbau des Flowws

Der Floww besteht aus vier Stufen. Jede Stufe ist mit einer Bagatellgrenze versehen, sodass nachfolgende Stufen übersprungen werden, wenn der Rechnungsbetrag niedriger liegt.

  1. Prüfung durch Sachbearbeiter

    • Bagatellgrenze: bis 300 €
    • Freigeber: 1 Person (Sachbearbeiter)
      → Rechnungen bis 300 € sind nach dieser Stufe endgültig freigegeben.
  2. Freigabe durch Kostenstellenleiter

    • Bagatellgrenze: bis 2.000 €
    • Freigeber: 1 Person (Kostenstellenleiter)
      → Rechnungen über 300 € bis 2.000 € müssen hier freigegeben werden.
  3. Freigabe durch Abteilungsleitung

    • Bagatellgrenze: bis 5.000 €
    • Freigeber: 1 Person (Abteilungsleiter)
      → Rechnungen über 2.000 € bis 5.000 € erreichen diese Stufe.
  4. Vier-Augen-Prinzip in der Geschäftsführung

    • Bedingung: ab 5.000 €
    • Freigeber: 2 Personen (Geschäftsführung + weiterer Entscheider)
      → Hier sind zwingend zwei Freigaben nötig. In den Stufenregeln wird „Mehrere Freigaben erforderlich = 2“ gesetzt.

Besonderheiten


Beispiel aus der Praxis

  • Eine Rechnung über 150 € wird in Stufe 1 endgültig freigegeben.
  • Eine Rechnung über 4.500 € läuft bis Stufe 3 und wird dort durch eine Person abgeschlossen.
  • Eine Rechnung über 12.000 € erreicht Stufe 4: zwei unterschiedliche Entscheider müssen freigeben.