Können Lastschriften während der Dokumentprüfung in FLOWWER berücksichtigt werden?

Ja, Lastschriften können berücksichtigt werden

Grundsätzlich ist bei der Freigabe von Lastschriften nichts Besonderes zu beachten.
Falls die FLOWWER-Zahlungsverwaltung genutzt wird, kann im Zahlungsstatus angegeben werden, dass kein SEPA-Export erstellt werden soll.

Darüber hinaus kann ein Wert im Feld „Bezahldatum“ hinterlegt werden.
Diese Information wird, sofern möglich, über Partnerschnittstellen an nachfolgende Systeme übertragen.

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