Warum kann mit DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 das Pflichtfeld für die Belegaufteilung nicht entfernen werden?
Wenn die DATEV-Schnittstelle (Rechnungsdatenservice 1.0) in FLOWWER aktiviert ist, wird die Belegaufteilung automatisch zum Pflichtfeld.
Das basiert auf einer Schnittstellenvorgabe von DATEV: Jeder übertragene Beleg muss mindestens einen Aufteilungsblock enthalten, zum Beispiel mit einer Kostenstelle.
Ohne diesen lehnt DATEV den Beleg ab.
Diese Pflicht wird von FLOWWER automatisch durch die Regeln für Datenfelder umgesetzt. Dort ist die Einstellung dann nicht mehr änderbar, solange DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 aktiv ist. So verhindert FLOWWER, dass Dokumente wegen fehlender Pflichtinhalte bei der Übertragung abgewiesen werden.
Siehe: DATEV RDS1.0
Alle FAQs