Kann eine Gutschrift mit FLOWWER erfasst werden?

Ja, das ist möglich.

Die Erfassung von Gutschriften und Stornorechnungen hängt davon ab, welches Buchhaltungssystem bzw. welche Schnittstelle zur Übertragung freigegebener Dokumente verwendet wird. Im Folgenden finden Sie spezifische Anleitungen für verschiedene DATEV-Dienste:

Beispiel DATEV Belegbilderservice
  1. Belegtyp festlegen
    Wählen Sie den Belegtyp auf „Gutschrift“.

  2. Weitere Bearbeitung
    Die restliche Bearbeitung erfolgt identisch wie bei regulären Rechnungen.

Beispiel DATEV Rechnungsdatenservice 1.0
  1. Gutschriftsbetrag eingeben
    Hinterlegen Sie den Gutschriftsbetrag als Bruttobetrag mit vorangestelltem Minuszeichen (also als Negativbetrag).

  2. Belegtyp
    Der Belegtyp ist in diesem Fall unerheblich.

Optionale Funktion: Modul “Belegaufteilung”

Falls das Modul „Belegaufteilung“ aktiviert ist, können Sie Gutschriften zusätzlich direkt mit einer Rechnung verrechnen:

  1. Rechnungsbetrag anpassen
    Reduzieren Sie den Bruttobetrag der betreffenden Rechnung.

  2. Gutschriftsbetrag eintragen
    Tragen Sie den Gutschriftsbetrag als Aufteilungsposition mit negativem Betrag ein.

Hinweis: Dieser Schritt ist optional und stellt eine ergänzende Funktion dar, die nicht zwingend erforderlich ist.

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