Was macht die Belegaufteilung genau?
Die Belegaufteilung ermöglicht die Aufteilung (Vorkontierung) des Belegbetrags in mehrere, buchhalterisch sinnvolle Datenblöcke. Jede Aufteilung besitzt Eigenschaften wie Sachkonto, Kostenstelle, etc. und kann von Fibu-Systemen zur Erzeugung von Buchungsvorschlägen verwendet werden. Diese Konten und Kostenstellen können in Ihren Stammdaten angelegt und jederzeit erweitert werden.
Falls vorhanden, können Positionsdaten aus elektronischen Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung) zu Hilfe genommen werden.
Die Funktion ist als ‘Kostenstellenzuordnung’ (früher Belegaufteilung ’light’) mit Einschränkung auf eine Position pro Steuerschlüssel kostenfrei immer verfügbar.
Welchen Vorteil habe ich durch die Belegaufteilung?
- Durch die Organisation in verschiedene Blöcke können auch
- Belege mit unterschiedlichen Steuersätzen aufgeteilt und weiterverarbeitet werden
- Belege mit mehreren unterschiedlichen Kostenstellen, Sachkonten und sogar Buchungskonten aufgeteilt und weiterverarbeitet werden
(So kann man bei einfachen Belegen Steuersatz, Kostenstellen und Vorkontierung direkt in der Belegmaske pflegen.)
- Die Aufteilung, die das System automatisch aus digitalen Rechnungen oder aus der OCR erkannt hat, wird Ihnen angezeigt. Diese Daten können jederzeit angepasst und editiert werden.
- Effektives Arbeiten, denn die Belegaufteilung wird auch - über Grenzen hinweg - zum Schnittstellenpartner bzw. Steuerberater/Finanzbuchhaltung transferiert.
Kurzbeschreibung der Belegaufteilung
Nach der Auswahl des Mehwertsteuer-Satzes (1) erscheint dieser dann als Standard am linken Rand der Belegaufteilung (2) - solange, bis ein anderer MwSt-Satz ausgewählt wird. In unserem Fall sind dies immer 19%. Die Rechnungspositionen (3) sollen in der Belegaufteilung mit dem Bruttobetrag befüllt werden. Da dies meist nicht bekannt ist, kann mit dem “+%"-Zeichen (4) der ausgewählte Satz direkt addiert werden - anstatt den 399,00 € (3) werden nun die 399,00 zzgl 19% MwSt. = 474,81 € (5) angezeigt.
Sind alle Positionen korrekt befüllt, agiert FLOWWER als Kontrollorgan. Der Nettobetrag (6), der Betrag der enthaltenen Mehwertsteuer (7) als auch der Bruttobetrag (8) ist an mehreren Stellen aufgelistet. Ist der Bruttobetrag am unteren Rand GRÜN (8), stimmen alle Beträge überein und die Belegaufteilung kann übermittelt werden. Ist dies nicht der Fall, kann es sich evtl. um einen Rundungsfehler handeln. Nach einer kurzen Überprüfung und einer manuellen Korrektur dürfte das Problem behoben sein.
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