Beleg an DATEV übertragen, jedoch nicht auffindbar

Ausgangslage

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Dokument aus FLOWWER erfolgreich an DATEV übertragen wurde, aber innerhalb der DATEV-Systeme (z. B. Unternehmen online oder Kanzlei-Rechnungswesen) dennoch nicht auffindbar ist.

Technischer Ablauf der Übertragung

FLOWWER überträgt Dokumente an DATEV über eine der in FLOWWER konfigurierten DATEV-Schnittstellen.
Abhängig von den Einstellungen des jeweiligen Unternehmens wird dabei entweder der DATEV Belegbilderservice oder der DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 verwendet.

Nach erfolgreicher Übermittlung sendet der DATEV-Server eine elektronische Antwort zurück.
Diese Antwort enthält eine eindeutige Job-ID, die im Audit-Trail des jeweiligen FLOWWER-Dokuments gespeichert wird.

Es handelt sich hierbei um eine serverseitige technische Bestätigung des DATEV-Systems. Ein physisches Dokument oder eine separate Bestätigungsdatei wird dabei nicht erzeugt.

Ein protokollierter Logeintrag im Audit-Trail sieht beispielsweise folgendermaßen aus:

Dokument mit 'DATEV Belegbilderservice' verarbeitet.  
Job: `XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX@YYYYY/ZZZZZ`
  • XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX — Job-ID
  • YYYYY — Beraternummer
  • ZZZZZ — Mandantennummer

Sobald dieser Audit-Trail-Eintrag vorhanden ist, hat DATEV den die Datenübertragung als technisch vollständig quittiert.

Ursachen für fehlende Anzeige innerhalb von DATEV

Auch nach erfolgreicher Übertragung könnten Belege später innerhalb von DATEV nicht auffindbar sein.
Mögliche Ursachen sind:

  • Fehler in der nachgelagerten DATEV-Verarbeitung
  • Falsche Filter- oder Ansichtseinstellungen innerhalb der DATEV-Anwendungen

FLOWWER hat in diesen Fällen keinen weiteren Einfluss auf die Verarbeitung innerhalb von DATEV.

Vorgehen zur weiteren Analyse

Da FLOWWER keinen Zugriff auf den DATEV-Bestand des Kunden hat, können weitere Prüfungen nur innerhalb von DATEV erfolgen. Der Kunde kann sich hierzu entweder:

  • an den eigenen steuerlichen Berater (DATEV-Partner / Kanzlei) oder
  • direkt an den DATEV-Support

wenden.

Die im FLOWWER-Audit-Trail hinterlegte Job-ID dient dabei als zentraler Identifikator, um den Vorgang im DATEV-System nachvollziehen zu können.

Unterstützung bei der Suche innerhalb von DATEV

Zusätzlich kann innerhalb der DATEV-Systeme auch gezielt nach der von FLOWWER übergebenen Global eindeutige Dokument-ID (UID) gesucht werden. Die Vorgehensweise für diese Suche ist im folgenden Artikel dokumentiert:

👉 FLOWWER Dokument in der Buchhaltung finden

Zusammenfassung

  • Die erfolgreiche Übertragung wird durch die gespeicherte Job-ID im FLOWWER-Audit-Trail bestätigt.
  • Fehlende Belege innerhalb der DATEV-Systeme müssen durch den steuerlichen Berater oder den DATEV-Support unter Angabe der Job-ID geprüft werden.
  • Die UID des Dokuments kann zur weiteren Eingrenzung bei der Suche innerhalb von DATEV verwendet werden.